"Sattelfest" - die Radfahrprüfung
Die Radfahrausbildung in der dritten und vierten Klasse liegt in der Zuständigkeit der Schule und ist im Rahmenplan des Sachunterrichtes sowie dem Erlass für Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung MV verbindlich festgelegt.
In der dritten Klasse werden zumeist die Grundlagen vermittelt: Fahrradtechnik, allgemeine Verkehrsregeln, Verständigung mit anderen Verkehrsteilnehmern, Verhalten auf den unterschiedlichen Teilen der Straße und besondere Verkehrsregeln. Vornehmlich in der vierten Klasse wird das theoretisch Erlernte vertieft.
In Wismar und Umgebung findet die praktische Radfahrausbildung direkt an den Schulen statt. Hierfür wird eine Parcours aufgebaut, in dem alle Fähigkeiten abgefragt werden, die ein Kind im öffentlichen Straßenverkehr besitzen sollte. Denn ab dem 10. Lebensjahr dürfen Kinder gesetzlich nicht mehr auf dem sicheren Gehweg fahren.
Bei der schulische Radfahrausbildung werden wir durch die Präventionsbeamten und Kontaktbeamte der Polizei unterstützt. Diese führen auch den Fahrrad TÜV durch und vergeben Plaketten, wenn alle Sicherheitsmerkmale vorhanden sind.
Auf der Seite unseres Partners, dem ADAC, finden Sie ganz unten ein Video,
in dem der Parcours vorgestellt wird.
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